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Wir sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.

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Unsere BLZ & BIC
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Die neue EU-Zahlungs­dienste­richtlinie: PSD2

Seit dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanz­institute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungs­verkehr und Online-Banking ergeben.

PSD2 im Über­blick

Mit der PSD2-Richtlinie wurden der Verbraucher­schutz und die Rechts­sicherheit verbessert und der europäische Zahlungs­verkehr modernisiert – gleich­zeitig wird der Wett­bewerb zwischen Banken und neuen Zahlungs­dienste­anbietern gefördert. Von diesen Neu­regelungen profitiert insbesondere die Entwicklung innovativer Bezahl­systeme. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Daten­schutz und die Sicher­heit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt.

Durch die PSD2-Richtlinie ist der Kontozugriff von Drittdienstleistern gesetzlich geregelt. Sie können wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungs­konto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking Ihrer Spar­kasse – oder ob Sie auch Drittdienste eines Zahlungs­dienste­anbieters in Anspruch nehmen. Diese Dienste dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die entsprechenden Konto­daten abrufen.

Worauf Sie achten sollten

Online-Banking

Am 14. September 2019 erfolgte ein Update Ihres Online Bankings. Alle wichtigen Details dazu finden Sie hier.

Einkaufen und Bezahlen im Handel

Seit September 2019 sind Zahlungen an Kartenzahlungsgeräten im Handel mit der Sparkassen-Kreditkarte nur noch mit der Karten-PIN möglich.

Einkaufen und Bezahlen im Internet

Seit September 2019 sind Online-Zahlungen mit der Sparkassen-Kreditkarte oder Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Master­card oder Visa Debit vermehrt nur noch über das Online-Legitimations­verfahren "3-D Secure" möglich.

Online-Banking Software und App Sparkasse

Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Sie bei Ihrer Banking-Software oder Ihrer App Sparkasse die neueste Version nutzen.

Wichtige Hinweise bei Nutzung der App "Sparkasse"

Bei Nutzung der App "Sparkasse" wird nun alle 90 Tage eine TAN beim Login abgefragt und wenn Sie Umsätze neu abrufen, die älter als 90 Tage sind.

  • Sollten Sie das sms-TAN-Verfahren nutzen, können Sie zukünftig diese beiden Vorfälle mit einer sms-TAN bestätigen.
    Zahlungsaufträge und andere TAN-pflichtige Vorgänge (z.B. PIN-Änderung) sind weiterhin aus Sicherheitgründen nicht zulässig.
  • Bei Nutzung des chip-TAN-Verfahrens benötigen Sie hierzu immer den TAN-Generator und ihre Sparkassen-Card (Debitkarte).
  • Sie haben schon das neue push-TAN-Verfahren im Einsatz? Bitte prüfen Sie, ob die Zugangsdaten (Passwort bzw. Biometrie) bekannt sind und Sie die Anwendung starten können.

Unsere Empfehlung für Nutzer der App „Sparkasse“:
Stellen Sie sms-TAN bzw. chip-TAN auf das neue, kostenlose und sichere push-TAN-Verfahren um. Den Wechsel des Sicherungsverfahrens können Sie gleich hier online durchführen.

Dritt­dienste: Mehr Transparenz und bequemes Multibanking

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungs­dienste­anbieter auf ein online geführtes Zahlungs­konto zugreifen und welche Informationen sie abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Banken­aufsichts­behörde (EBA) fest­gelegt und gelten seit dem 14. September 2019.

Informationen für Drittdienste und Entwickler

Kontoinformations- und Zahlungs­auslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.

Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, bzw. Drittdienste die diese Schnittstelle bereits nutzen, stellen wir alles Wissenswerte zu den technischen Details sowie aktuelle Informationen unter dem unten stehenden Link zur Verfügung.

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