Seit Montag, den 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Alle Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, den Nachweis der Herkunft von ihren Kundinnen und Kunden einzufordern.
Nach Auskunft der BaFin sind insbesondere folgende Belege als Nachweis der Herkunft geeignet: