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Unsere Servicezeiten

Wir sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.

Anfragen, die außerhalb unserer Service-Zeiten eingehen, beantworten wir Ihnen gern am nächsten Bankarbeitstag.  

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Änderungen bei hohen Bar­einzahlungen

Nach­weis­pflicht seit dem 9. August 2021

Änderungen bei hohen Bar­einzahlungen

Nach­weis­pflicht seit dem 9. August 2021

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) ver­langt bei Bar­einzahlungen von mehr als
10.000 Euro die Vorlage eines aus­sage­kräftigen Belegs als Herkunfts­nachweis über den Ein­zahlungs­betrag.

Was ändert sich?

Seit Montag, den 9. August 2021 verlangt die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) bei Bar­ein­zahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aus­sage­kräftigen Belegs als Herkunfts­nachweis über den Ein­zahlungs­betrag. Bei Ein­zahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten einen ge­eigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vor­zulegen. Alle Banken und Sparkassen sind gesetzlich ver­pflichtet, den Nachweis der Herkunft von ihren Kundinnen und Kunden ein­zu­fordern.

Wie kann die Herkunft des Einzahl­betrags nach­ge­wiesen werden?

Nach Auskunft der BaFin sind insbe­sondere folgende Belege als Nachweis der Herkunft geeignet:

  • Ein aktueller Konto­auszug bezüglich Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Bar­aus­zahlung her­vor­geht
  • Barauszahlungs­quittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Bar­aus­zahlung her­vor­geht
  • Verkaufs- und Rechnungs­belege (Beispiels­weise Belege zum Auto­ver­kauf, Gold­ver­kauf)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sorten­ge­schäfte
  • Letztwillige vom Nach­lass­gericht eröffnete Ver­fügungen
  • Schenkungs­verträge oder Schenkungs­anzeigen
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